Schiffsglocke aus hochglanzpolierter Bronze. Einschließlich Seitenhalterung und Klöppel.
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Schrillerer Ton als Horn Art. 21.453.02.
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Aufgrund des doppelt geschwungenen S-Horns tiefer und angenehmer Klang.
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Nach französischen Bestimmungen obligatorische Sicherheitsausrüstung.
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Schiedsrichterpfeife (sehr lauter Triller)
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Hochglanzpoliert, mit Klöppel und Haltebügel mit Bajonettverschluss, der das Abnehmen der Glocke vereinfacht. Geprüft nach RINA-Norm, sowohl für Freizeitschifffahrt wie für Handelsmarine geeignet.
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Schiffsglocke aus verchromten Messing, vorschriftsmässig
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