Zu setzen beim Ankern (eins), oder (zwei in vertikaler Reihe), falls das Boot nicht steuerbar ist. Entleert nimmt es keinen Platz ein. Pflichtausrüstung an Bord von bis zu 1 Meile bis unbegrenzt von der Küste gemäß der neuen Verordnung Nr. 133 vom 21/09/2024.
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Es ist aus schwarzem Polycarbonat entspiegelt gefertigt, muss tagsüber gehisst werden, wenn das Boot vor Anker liegt. Wenn das Boot nicht steuerbar ist, müssen zwei vertikal gehisst werden. Pflichtausrüstung an Bord von innerhalb 1 Meile bis unbegrenzt von der Küste gemäß der neuen DM Nr. 133 vom 21/09/20241. beim Ankern oder am Liegeplatz2. ohne Regierung3. gestrandet oder auf Grund gelaufen4. Gefahr (mit jeder quadratischen Flagge)
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Aus matt-schwarzem Polycarbonat, am Bug zu setzen wenn das Boot gleichzeitig mit Segel und Motor navigiert.Mit Segel -oder Motorbetrieb
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